| Keine doppelte Mietbelastung im Rahmen der Kündigungsfrist und des Begins des neuen Mietvertrags |
| Sie lernen ihren Nachmieter persönlich kennen und können eventuell Abstandszahlung für eingebaute Gegenstände vereinbaren. |
| Fragen Sie Ihren Vermieter ob dieser die Kosten im Erfolgsfall in Höhe einer halben Kaltmiete übernimmt |
| Kontakt nur zu vorinformierten und ernsthaften Interessenten |
| Vermittlung der Interessenten per Fax oder E-Mail |
| Bei weiteren Fragen: 0172 / 916 48 30 |