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Als Nachvermieter
Keine doppelte Mietbelastung im Rahmen der Kündigungsfrist und des Begins des neuen Mietvertrags
Sie lernen ihren Nachmieter persönlich kennen und können eventuell Abstandszahlung für eingebaute Gegenstände vereinbaren.
Fragen Sie Ihren Vermieter ob dieser die Kosten im Erfolgsfall in Höhe einer halben Kaltmiete übernimmt
Kontakt nur zu vorinformierten und ernsthaften Interessenten
Vermittlung der Interessenten per Fax oder E-Mail
Bei weiteren Fragen: 0172 / 916 48 30